Auf Initiative von Ecuador und Südafrika beschloss der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Jahr 2014 mehrheitlich eine Resolution zur Erarbeitung eines Menschenrechtsabkommens zur Regulierung von Wirtschaftsaktivitäten. In den Jahren 2015 und 2016 fanden zwei Tagungen der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung des sogenannten Treaty (OEIGWG) in Genf statt. Vom 23. bis 27. Oktober 2017 traf sich die Arbeitsgruppe zum dritten Mal, mehr als 100 Staaten und 200 Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen nahmen teil. Sie diskutierten über mögliche Elemente für das Abkommen, die vom Vorsitzenden der OEIGWG vorgelegt worden waren. Diese umfassen Vorschläge für Staatenpflichten, Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverstößen durch Unternehmen, die Verbesserung des Rechtszugangs für Betroffene, gerichtliche Zuständigkeiten, die internationale Zusammenarbeit und verschiedene Durchsetzungsmechanismen.
Trotz gegenteiliger Bemühungen einiger Staaten einigte sich die Arbeitsgruppe schließlich darauf, den Prozess zu einem verbindlichen Abkommen weiterzuführen. Der Vorsitzende hat nun den Auftrag, informelle Verhandlungen über den weiteren Verlauf des Prozesses zu führen, und wird zur vierten Tagung – voraussichtlich im Herbst 2018 – einen Entwurf des Abkommens vorlegen. Regierungen und andere Akteure sind dazu aufgerufen, bis Ende Februar 2018 die vom Vorsitzenden der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Elemente zu kommentieren. In diesem Bericht fasst Karolin Seitz die Diskussionen und Debatten zusammen, die während der dritten Tagung der UN-Arbeitsgruppe für ein verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (Treaty) stattfanden, und wertet sowohl die Herausforderungen als auch die Potenziale zukünftiger Verhandlungen aus.
Eine gemeinsame Publikation des New Yorker Büros der Rosa-Luxemburg-Stiftung und des Global Policy Forum.