Februar 4, 2021

Auf Stand-by

Karolin Seitz

Bericht über die sechste Tagung der UN-Arbeitsgruppe für ein verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten („Treaty“)

Vom 26. bis 30. Oktober 2020 tagte die offene Zwischenstaatliche Arbeitsgruppe zu Transnationalen Unternehmen und anderen Wirtschaftsunternehmen in Bezug auf die Menschenrechte (OEIGWG) zum sechsten Mal beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) in Genf. Die Diskussionen basierten auf dem zweiten überarbeiteten Entwurf, den der ecuadorianische Vorsitz der Arbeitsgruppe im August 2020 vorgelegt hatte.

Die Tagung war überschattet von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Sie fand in einem hybriden Format statt, d. h. mit der Möglichkeit zur Teilnahme vor Ort oder virtuell. Von den 66 teilnehmenden Staaten erklärten viele, sie hätten aufgrund der COVID-19-Einschränkungen keine abgestimmten Regierungspositionen vorbereiten können. Es fanden daher keine zwischenstaatlichen Verhandlungen statt, sondern lediglich Diskussionen über den Abkommensentwurf. Wesentliche Streitpunkte, u.a. zur Frage des Anwendungsbereichs des Abkommens und den Haftungsregeln wurden wieder aufgebracht und konnten während der Tagung nicht beigelegt werden.

Ob die EU und ihre Mitgliedsstaaten sich bis zur nächsten Tagung im Herbst 2021 endlich für ein Verhandlungsmandat für den Prozess durchringen werden, hängt stark vom Ambitionsniveau der angekündigten europäischen Gesetzesinitiative und weiterer Initiativen, wie dem deutschen Lieferkettengesetz ab. Eine aktive Beteiligung der EU wird eine Signalwirkung auf andere bislang unbeteiligte Industrienationen haben.


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