Ein internationales Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten („UN-Treaty“) im Sinne einer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik
In diesem neuen Briefing unserer Reihe über den UN-Vertrag über Wirtschaft und Menschenrechte in Zusammenarbeit mit dem Global Policy Forum beleuchtet Karolin Seitz das Potenzial des Vertragsentwurfs, die von der deutschen Regierung angestrebte feministische Außen- und Entwicklungspolitik von der Theorie in die Praxis umzusetzen.
Im Frühjahr des Jahres 2023 wurden im Bundeskabinett Leitlinien einer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik vorgestellt. Ein internationales Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten, wie es seit dem Jahr 2014 im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) verhandelt wird, würde an den diskriminierenden globalen Machtstrukturen und strukturellen Ursachen von globaler Ungleichheit ansetzen und zu einem systemischen Wandel im Sinne einer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik beitragen. Frauen und marginalisierte Gruppen sind in besonderer Weise von den ausbeuterischen Geschäftspraktiken in globalen Wertschöpfungsketten betroffen. Der gegenwärtige Abkommensentwurf stellt die Rechte und den Schutz Betroffener von Menschenrechtsverletzungen im Wirtschaftskontext in den Fokus und berücksichtigt, anders als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und das EU-Lieferkettengesetz, Geschlechtergerechtigkeit umfassend. Das Abkommen würde im Sinne des 3-R-Ansatzes Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von Frauen und marginalisierten Gruppen stärken.
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